CSU Neusorg
Heimat bewahren erleben gestalten

Mein Ziel ist es, unsere Heimatgemeinde Neusorg in eine positive Zukunft zu begleiten und zu führen. Dabei soll die bisher gepflegte konstruktive Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in bewährter Weise fortgesetzt werden. Alle Fördermöglichkeiten werden auch in Zukunft ausgeschöpft, die angestoßenen Projekte weitergeführt.
Zugleich sehe ich Möglichkeiten, die Lebensqualität in Neusorg nachhaltig zu steigern - dafür möchte ich auch innovative und ungewohnte Wege auf vielen Gebieten beschreiten.
Insgesamt will ich die Attraktivität unserer Gemeinde neu betonen und zugleich steigern. Ich möchte ein Neusorg, in dem sämtliche Facetten des modernen Lebens ihren Platz haben, wo alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitgestalten eingeladen sind, das mit klar erkennbarer ökologischer Handschrift geführt wird.
Unsere Heimatgemeinde wird nicht zuletzt dadurch auch wieder für neuankommende Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Familien interessant und attraktiv.
Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 bitten wir Sie um Ihr Vertrauen
für die CSU Gemeinderatsliste und für Oliver Becher als 1. Bürgermeister.
Fachkraft f. Notfallpflege
44 Jahre
stellv. CSU Vorsitzender
OGV Vorsitzender
Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik
44 Jahre
Gemeinderat
Beamter i.R.
69 Jahre
Gemeinderat
SW-Entwickler
44 Jahre
Gymnasiallehrer
45 Jahre
stellv. CSU Ortsvorsitzender
Versicherungskaufmann
64 Jahre
Gemeinderat
2. Bürgermeister
Bürokaufmann
58 Jahre
Ortssprecher Schwarzenreuth
Landwirt
58 Jahre
Angestellte
43 Jahre
Jugendbeauftragte
Betriebselektroniker
42 Jahre
1. Kdt. FFW Neusorg
Auszubildender zum Erzieher
21 Jahre
JU Orstvorsitzender
Schlosser
39 Jahre
Servicetechniker
30 Jahre
staatlich geprüfter Wirtschaftsinformatiker
35 Jahre
stellv. JU Ortsvorsitzender
Verkäuferin
53 Jahre
Kfm. Angestellte
37 Jahre
Germanistikstudentin
20 Jahre
JU Mitglied
Grundschullehrerin
42 Jahre
Pflegekraft
59 Jahre
Elektriker
20 Jahre
JU Mitglied
Rentner
69 Jahre
Metzgermeister
60 Jahre
Kreisbrandmeister
Industriemechaniker
44 Jahre
Vorsitzender FFW Neusorg
Ministerialbeauftragter
62 Jahre
CSU Ortsvorsitzender
Ergebnisse der Kommunalwahl 2020
Wahl des 1. Bürgermeister vom 15.03.2020
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CSU Bayern oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof. Thomas Bauer, Nymphenburger Straße 64, 80335 München)
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
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